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   BSG, 28.09.1966 - 1 RA 91/63   

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https://dejure.org/1966,9573
BSG, 28.09.1966 - 1 RA 91/63 (https://dejure.org/1966,9573)
BSG, Entscheidung vom 28.09.1966 - 1 RA 91/63 (https://dejure.org/1966,9573)
BSG, Entscheidung vom 28. September 1966 - 1 RA 91/63 (https://dejure.org/1966,9573)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 10.02.1960 - 1 RA 23/59

    Anspruch auf Nachversicherung für die Zeit als Referendar im Justizdienst -

    Auszug aus BSG, 28.09.1966 - 1 RA 91/63
    Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat (vgl. Urteil vom 10. Februar 1960 - 1 RA 23/59 - BSG 11, 278, 2815 Urteil Vom 18. Juli 1962 -"1 RA 309/61 - BSG 17, 206; Urteil vom 18. Juli 1962 - 1 RA 254/61 - SozR Art. 2 © } ArVNGNr. 2), waren Referendare während ihres juristischen Vorbereitungedienstes zu ihrer wissenschaftlichen Ausbildung für den zukünftigen Beruf tätig und deshalb nach @ 172 Abs. 1 Nr. 5 EVO (5 1 Abs. 2 AVG aF; vgl. auch @ 12 Nr. 4 AVG aF) versicherungsfrei, d.h. nach einer Regelung, die sinngemäß in das neue Recht der Angestelltenversicherung 23233 übernommen worden ist.

    - und nicht bereits das bloße Vorliegen eines Sachverhalts nach @ 172 Abs. 1 Nr. 1 RVG - hätte die Versicherungsfreiheit nach Nr. 1 zu begründen vermocht (BSG 11, 278, 2805 BSG SozR Art. 2 @ } ArVNG Nr. 2).

    Da die Vor dem l° März 1957 aus dem Staatsdienst ausgeschiedenen Gerichtsreferendare überhaupt nicht nachversichert werden (BSG 11, 278) und bis zu diesem Zeitpunkt weder der Kläger noch der Beigeladene mit der Nachversicherung haben rechnen können, erscheint das Ergebnis - Nachversicherung für Z0iten vom l° März 1957 an - auch nicht unbillig" '.

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BSG, 28.09.1966 - 1 RA 91/63
    Wie das Bundesverfassungsgericht entschieden habe (Beschluß vom 11° Juni 1958, NJW 1958/1228 ff), gehöre zu den durch Art. 35 Abs. 5 GG verfassungsrechtlioh geschützten Rechten auch der Anspruch auf eine VerSorgung für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst.

    Jedenfalls unterscheidet sich ihre Stellung, die allein vom Ausbildungszweck geprägt ist, von der des Berufsbeamtentums, dem das Bundesverfassungsgericht in der vom Kläger angeführten Entscheidung vom 11° Juni 1958 (NJW 1958, 1228) die Funktion zuschreibt, "eine stabile Verwaltung zu sichern und damit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatsleben gestaltenden politischen Kräften zu bilden" (aaO 8° 1229).

  • BSG, 28.08.1961 - 3 RK 57/57
    Auszug aus BSG, 28.09.1966 - 1 RA 91/63
    "In der Zeit, in der der Kläger einen Unterhaltszuschuß und damit Entgelt im Sinne der Rentenversicherungsgesetze erhalten hat (vgl. BSG 15, 65; 17, 206, 208), übte er zwar eine an sich versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne des 5 1 AVG aF aus.
  • BSG, 18.05.1966 - 11 RA 249/64

    Geistliche Genossenschaft - Versicherung der Mitglieder -

    Auszug aus BSG, 28.09.1966 - 1 RA 91/63
    Dazu gehören Erwägungen der Art, daß Ren formen grundsätzlich nur für die Zukunft gedacht sind und daß neu eingeführte Vergünstigungen, insbesondere solche mit finanziellen Auswirkungen - die hier allein den Beigeladenen treffen (@ 124 Abs. 1 AVG) - nicht in die Vergangenheit zurück ausgedehnt Zu werden brauchen° Von ähnlichen Erwägungen ist auch der 11, Senat in seiner Entscheidung vom 18° Mai 1966 - 11 RA 249/64 - ausgegangen; er hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats über die Nachversicherung von Referendaren in der Übergangszeit entschieden, daß auch die Mitglieder geistlicher Genossenschaften nicht für die Zeit vor dem Inkrafttreten der Nachversicherungsvorschriften der Neuregelungsgesetze nachzuversichern sind.
  • BSG, 25.05.1965 - 1 RA 245/62

    Hebammentätigkeit - Frei praktizierende Hebamme mit Niederlassungserlaubnis -

    Auszug aus BSG, 28.09.1966 - 1 RA 91/63
    Es braucht nicht geprüft zu werden, ob eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht überhaupt zulässig wäre, weil möglicherweise der Anspruch des Klägers auch bei der Von ihm behaupteten Ungültigkeit des Art. 2 @ & AnVNG unbegründet ist (vglr Urteil des Senats vom 15. Mai 1965 - 1 HA 2ü5/62 - BSG 23, 69).
  • BSG, 18.07.1962 - 1 RA 309/61
    Auszug aus BSG, 28.09.1966 - 1 RA 91/63
    Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat (vgl. Urteil vom 10. Februar 1960 - 1 RA 23/59 - BSG 11, 278, 2815 Urteil Vom 18. Juli 1962 -"1 RA 309/61 - BSG 17, 206; Urteil vom 18. Juli 1962 - 1 RA 254/61 - SozR Art. 2 © } ArVNGNr. 2), waren Referendare während ihres juristischen Vorbereitungedienstes zu ihrer wissenschaftlichen Ausbildung für den zukünftigen Beruf tätig und deshalb nach @ 172 Abs. 1 Nr. 5 EVO (5 1 Abs. 2 AVG aF; vgl. auch @ 12 Nr. 4 AVG aF) versicherungsfrei, d.h. nach einer Regelung, die sinngemäß in das neue Recht der Angestelltenversicherung 23233 übernommen worden ist.
  • BSG, 18.07.1962 - 1 RA 254/61
    Auszug aus BSG, 28.09.1966 - 1 RA 91/63
    Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat (vgl. Urteil vom 10. Februar 1960 - 1 RA 23/59 - BSG 11, 278, 2815 Urteil Vom 18. Juli 1962 -"1 RA 309/61 - BSG 17, 206; Urteil vom 18. Juli 1962 - 1 RA 254/61 - SozR Art. 2 © } ArVNGNr. 2), waren Referendare während ihres juristischen Vorbereitungedienstes zu ihrer wissenschaftlichen Ausbildung für den zukünftigen Beruf tätig und deshalb nach @ 172 Abs. 1 Nr. 5 EVO (5 1 Abs. 2 AVG aF; vgl. auch @ 12 Nr. 4 AVG aF) versicherungsfrei, d.h. nach einer Regelung, die sinngemäß in das neue Recht der Angestelltenversicherung 23233 übernommen worden ist.
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